Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beherbergungsvertrag
1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Buchungsbestätigung des Hotels zustande.
2. Der Übernachtungspreis richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen und in der Rezeption des Hotels sowie in den Zimmern ausliegenden bzw. -hängenden Preisliste des Hotels. Sind bei der Buchung abweichende Preise vereinbart worden, so gelten diese.
Es bleibt dem Hotel vorbehalten, bei der Buchung eine Anzahlung oder eine Sicherheit auf die voraussichtlichen Übernachtungskosten zu erbitten. Eine Onlinebuchung ist nur durch Angabe der Kreditkarte als Sicherheit möglich. Die Kreditkarte wird jedoch bei der Buchung nicht belastet, sondern dient nur als Sicherheit. Im Falle einer Stornierung ermächtigt der Buchende das Hotel die Stornokosten gemäß Abs. 5 der angegebenen Kreditkarte zu belasten.
3. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 12.00 Uhr zur Verfügung, es sei denn, es wurden andere Zeiten bei der Buchung vereinbart. Ein Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Zimmers besteht nur bei ausdrücklicher Zusage durch das Hotel.
4. Eine Unter- bzw. Weitervermietung des Zimmers durch den Gast ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch das Hotel zulässig.
5. Auch bei Stornierung der Buchung durch den Gast steht dem Hotel der vereinbarte Preis grundsätzlich zu. Zu Gunsten des Gastes werden jedoch die beim Hotel durch die Nichtinanspruchnahme des Zimmers ersparten Aufwendungen pauschal in Ansatz gebracht, sofern die Zimmer nicht anderweitig vermietet werden. Im Einzelnen gilt dafür folgende Staffelung:
Bei Stornierung von Hotelzimmern fallen zu Lasten des Gastes folgende Pauschalen auf den Gesamtpreis an:
- Stornierung bis 30 Tage vor vereinbarter Anreise: kostenfrei
- Stornierung 29 - 7 Tage vor vereinbarter Anreise: 20 %
- Stornierung 6 - 3 Tage vor vereinbarter Anreise: 40 %
- Stornierung weniger als 3 Tage vor vereinbarter Anreise: 60 %
- No-Show: 80 %
- Nicht rückerstattbare Reservierung: Die Zahlung erfolgt bei der Reservierung. Alle Stornierungen oder Nichtanreisen werden mit dem Gesamtbetrag berechnet.
Die Prozentsätze beziehen sich auf den vereinbarten Gesamtpreis einschließlich örtlicher Steuern.
Falls das Hotel die Buchung infolge von höherer Gewalt stornieren muss, d. h. infolge von ungewöhnlichen, unvorhersehbaren und nicht kontrollierbaren Umständen, deren Folgen trotz größter Sorgfalt nicht hätten abgewendet werden können, dann ist die Buchung ungültig, und der Kunde hat kein Anrecht auf eine Reklamation oder einen Schadenersatz. Diese Umstände sind nach Möglichkeit über das gleiche Medium mitzuteilen, über das auch die Bestätigung der Buchung erfolgte.
6. Das Hotel übernimmt grundsätzlich keinerlei Haftung für mitgebrachtes Gepäck (einschließlich Wertsachen) des Gastes. Wertgegenstände können jedoch im Zimmersafe gelagert werden und sind dann durch das vom Hotel abgeschlossene Versicherungsverhältnis gegen Diebstahl versichert. Im Hinblick auf die Versicherungsbedingungen behält sich das Hotel jedoch vor, die Einlagerung von Gegenständen oder Geldbeträgen mit einem (vom Hotel zu schätzenden) Wert von mehr als 1.500 EUR abzulehnen.
7. Wir bewahren oder verwahren Ihr Fahrzeug nicht. Wir haften daher nicht für den Inhalt Ihres Fahrzeuges oder Schäden, die durch Dritte an Ihrem Fahrzeug verursacht werden.
8. Abweichende Vereinbarungen der oben aufgeführten Punkte bedürfen der Schriftform.
9. Erfüllungs- und Zahlungsort ist das Hotel Luz del Mar in Los Silos, Teneriffa. Es gilt ausschließlich spanisches Recht.
Allgemeine Reisebedingungen von Wikinger Reisen GmbH
1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde der Wikinger Reisen GmbH (im Folgenden „Reiseveranstalter“) den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
1.2 Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Fax, SMS oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
1.3 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln.
1.5 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
1.6 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss: Der Kunde wird Schritt für Schritt durch den Buchungsvorgang geleitet. Ihm steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung. Mit Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zustande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt.
2. BEZAHLUNG
2.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden
der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann.
2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und /oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu belasten.
3. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN NACH VERTRAGSSCHLUSS
3.1 Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren.
3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
3.5 Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag zu erstatten.
3.6 Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise, insbesondere im Fall der Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgabe für bestimmte Leistungen wie Hafenbzw. Flughafengebühren, bei der Erhebung einer Energieumlage oder einer Änderung für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, wie folgt zu ändern:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung der Beförderungskosten kann der Reiseveranstalter vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen-, Flughafen-, Einreisegebühren, Energieumlagen oder Touristenabgaben dem Reiseveranstalter gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Veranstalter verteuert hat.
3.7 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kun-
den aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde muss diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.
3.8 Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn die unter
3.6 genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter führen. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Tatsächlich entstandene Verwaltungsausgaben, die dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen sind, können von dem zu erstattenden Mehrbetrag abgezogen werden.
4. RÜCKTRITT DES KUNDEN VOR REISEBEGINN
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder unvermeidbare außergewöhnliche Umstände vorliegen, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
4.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Der Reiseveranstalter hat die folgenden prozentualen Entschädigungspauschalen entsprechend dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn ermittelt.
Flugpauschalreisen
- bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises,
- ab dem 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 35 % des Reisepreises,
- ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises,
- ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises,
- am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no-show) 75 % des Reisepreises.
Pauschalreisen mit Eigenanreise
- bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
- ab dem 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
- ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
- ab dem 6. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no-show) 75 % des Reisepreises
4.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale.
4.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
5. UMBUCHUNGEN
5.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Frist ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Dieses setzt sich bei Individualreisen bis 31 Tage vor Reiseantritt
aus den individuell zu beziffernden konkreten Kosten zuzüglich einer Servicepauschale von 50 € zusammen. Bei Gruppenreisen beträgt das Umbuchungsentgelt bis 65 Tage vor Reiseantritt pauschal 75 € pro Person.
5.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 4 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
6. RÜCKTRITT WEGEN NICHTERREICHENS DER MINDESTTEILNEHMERZAHL
6.1 Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann der Reiseveranstalter bis 30 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
6.2 Bei einem Rücktritt aus oben genanntem Grund übernimmt der Reiseveranstalter keine Erstattungen für Fremdleistungen wie z. B. Flüge, die der Kunde außerhalb des Leistungsangebotes des Veranstalters erworben hat.
7. KÜNDIGUNG UND AUSSCHLUSS AUS VERHALTENSBEDINGTEN, PSYCHISCHEN ODER PHYSISCHEN GRÜNDEN
7.1 Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
7.2 Ist der Kunde den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen erkennbar körperlich oder psychisch nicht gewachsen, ist die Wikinger-Reiseleitung berechtigt, den Kunden ganz oder teilweise vom Reiseprogramm auszuschließen. Ein Ausschluss durch die Reiseleitung ist ebenfalls möglich, sollte der Kunde nicht über die für die Reise notwendige Wanderausrüstung verfügen.
7.3 Bei Kündigung bzw. Ausschluss behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
8.1 Mängelanzeige
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651 m BGB noch Schadensersatzansprüche nach
§ 651 n BGB geltend machen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
8.2 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen.
Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
8.3 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen sind unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen an die Fluggesellschaft zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
8.4 Reiseunterlagen
Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
9. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
9.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
9.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
10. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
10.1 Ansprüche nach § 651 i BGB hat der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen. Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
10.2 Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11. INFORMATIONSPFLICHTEN ÜBER DIE IDENTITÄT DES AUSFÜHRENDEN LUFTFAHRTUNTERNEHMENS
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über sämtliche im Rahmen der Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot kann über die Internetseite abgerufen werden.
12. BUCHUNG EINES HALBEN DOPPELZIMMERS
12.1 Hat sich bei Buchung eines halben Doppelzimmers ca. sechs bis vier Wochen vor Reiseantritt kein gleichgeschlechtlicher Zimmerpartner angemeldet, erhält der Kunde automatisch ein Doppelzimmer zur Alleinbenutzung oder ein Einzelzimmer. In diesem Fall berechnet der Reiseveranstalter 50 % des Einzelzimmerzuschlags. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, hat er die Möglichkeit, entweder kostenfrei auf eine andere Gruppenreise aus dem Angebot des Veranstalters umzubuchen oder die gebuchte Reise kostenlos zu stornieren.
12.2 Bei Buchungen innerhalb eines Monats vor Abreise berechnet der Veranstalter den vollen Einzelzimmerzuschlag, wenn kein Zimmerpartner zur Verfügung steht.
13. VERMITTLUNG VON FREMDLEISTUNGEN
13.1 Bei der Buchung von Fremdleistungen wie Versicherungen, Bahnfahrten oder Flügen, die nicht Teil der Leistungsausschreibung sind, haftet der Veranstalter ausschließlich für die Vermittlung der Fremdleistung, nicht aber für die Erbringung der Leistungsinhalte.
13.2 Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Stornobedingungen des jeweiligen Vertragspartners.
14. VERSICHERUNGEN
Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit empfohlen. Beide Versicherungen sind im Wikinger-Reiseschutzpaket der ERGO Reiseversicherung AG enthalten, das von Wikinger Reisen vermittelt wird.
15. VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNGSGESETZ
Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Er ist derzeit gesetzlich nicht dazu verpflichtet. Dennoch muss er nach den gesetzlichen Vorschriften den Link der Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission http://ec.europa.eu/consumers/odr angeben.
16. VERANSTALTER
Wikinger Reisen GmbH
Kölner Str. 20
58135 Hagen
Tel.: +49 (0)2331 9046
mail@wikinger.de
www.wikinger.de
Handelsregister: Amtsgericht Hagen HRB 505
Geschäftsführer: Daniel Kraus, Janek Kraus