Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beherbergungsvertrag

1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Buchungsbestätigung des Hotels zustande. 

2. Der Übernachtungspreis richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen und in der Rezeption des Hotels sowie in den Zimmern ausliegenden bzw. -hängenden Preisliste des Hotels. Sind bei der Buchung abweichende Preise vereinbart worden, so gelten diese.
Es bleibt dem Hotel vorbehalten, bei der Buchung eine Anzahlung oder eine Sicherheit auf die voraussichtlichen Übernachtungskosten zu erbitten. Eine Onlinebuchung ist nur durch Angabe der Kreditkarte als Sicherheit möglich. Die Kreditkarte wird jedoch bei der Buchung nicht belastet, sondern dient nur als Sicherheit. Im Falle einer Stornierung ermächtigt der Buchende das Hotel die Stornokosten gemäß Abs. 5 der angegebenen Kreditkarte zu belasten. 

3. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 12.00 Uhr zur Verfügung, es sei denn, es wurden andere Zeiten bei der Buchung vereinbart. Ein Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Zimmers besteht nur bei ausdrücklicher Zusage durch das Hotel. 

4. Eine Unter- bzw. Weitervermietung des Zimmers durch den Gast ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch das Hotel zulässig. 

5. Auch bei Stornierung der Buchung durch den Gast steht dem Hotel der vereinbarte Preis grundsätzlich zu. Zu Gunsten des Gastes werden jedoch die beim Hotel durch die Nichtinanspruchnahme des Zimmers ersparten Aufwendungen pauschal in Ansatz gebracht, sofern die Zimmer nicht anderweitig vermietet werden. Im Einzelnen gilt dafür folgende Staffelung: 

Bei Stornierung von Hotelzimmern fallen zu Lasten des Gastes folgende Pauschalen auf den Gesamtpreis an:

  • Stornierung bis 30 Tage vor vereinbarter Anreise: kostenfrei
  • Stornierung 29 - 7 Tage vor vereinbarter Anreise: 20 % 
  • Stornierung 6 - 3 Tage vor vereinbarter Anreise: 40 %
  • Stornierung weniger als 3 Tage vor vereinbarter Anreise: 60 %
  • No-Show: 80 %
  • Nicht rückerstattbare Reservierung: Die Zahlung erfolgt bei der Reservierung. Alle Stornierungen oder Nichtanreisen werden mit dem Gesamtbetrag berechnet.


Die Prozentsätze beziehen sich auf den vereinbarten Gesamtpreis einschließlich örtlicher Steuern.

Falls das Hotel die Buchung infolge von höherer Gewalt stornieren muss, d. h. infolge von ungewöhnlichen, unvorhersehbaren und nicht kontrollierbaren Umständen, deren Folgen trotz größter Sorgfalt nicht hätten abgewendet werden können, dann ist die Buchung ungültig, und der Kunde hat kein Anrecht auf eine Reklamation oder einen Schadenersatz. Diese Umstände sind nach Möglichkeit über das gleiche Medium mitzuteilen, über das auch die Bestätigung der Buchung erfolgte. 

6. Das Hotel übernimmt grundsätzlich keinerlei Haftung für mitgebrachtes Gepäck (einschließlich Wertsachen) des Gastes. Wertgegenstände können jedoch im Zimmersafe gelagert werden und sind dann durch das vom Hotel abgeschlossene Versicherungsverhältnis gegen Diebstahl versichert. Im Hinblick auf die Versicherungsbedingungen behält sich das Hotel jedoch vor, die Einlagerung von Gegenständen oder Geldbeträgen mit einem (vom Hotel zu schätzenden) Wert von mehr als 1.500 EUR abzulehnen. 

7. Wir bewahren oder verwahren Ihr Fahrzeug nicht. Wir haften daher nicht für den Inhalt Ihres Fahrzeuges oder Schäden, die durch Dritte an Ihrem Fahrzeug verursacht werden.

8. Abweichende Vereinbarungen der oben aufgeführten Punkte bedürfen der Schriftform.

9. Erfüllungs- und Zahlungsort ist das Hotel Luz del Mar in Los Silos, Teneriffa. Es gilt ausschließlich spanisches Recht.


Allgemeine Reisebedingungen Wikinger Reisen GmbH

Vorbemerkung: Am 01.07.2018 tritt die Neufassung des Reisevertragsrechts in Kraft. Die Neufassung betrifft alle Reiseverträge, die ab diesem Termin zustande kommen. Notwendige Anpassungen der allgemeinen Reisebedingungen, die sich daraus ergeben, sind im Folgenden gesondert vermerkt.

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde der Wikinger Reisen GmbH (im Folgenden „Reiseveranstalter“) den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.

1.2 Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.

1.3 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.4 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter zustande.

1.5 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

1.6 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss: Der Kunde wird Schritt für Schritt durch den Buchungsvorgang geleitet. Ihm steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung. Mit Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zustande.

2. BEZAHLUNG

2.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde, der den Kunden vor den Folgen von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz schützt. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann.

2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu belasten.

3. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN NACH VERTRAGSSCHLUSS

3.1 Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.

3.3 Bei ab dem 01.07.2018 geschlossenen Reiseverträgen sind Leistungsänderungen auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise gegenüber dem Kunden darzulegen.

3.4 Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise, insbesondere im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter von seinen Kunden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren dem Reiseveranstalter gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Veranstalter verteuert hat.

3.5 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren. Bei Verträgen, die vor dem 01.07.2018 geschlossen wurden, müssen zusätzlich zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.

3.6 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger über die Berechnung der Anpassung informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % (bei Vertragsabschlüssen ab dem 01.07.2018 von mehr als 8 %) ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde muss diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.

3.7 Bei Verträgen, die ab dem 01.07.2018 abgeschlossen werden, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn die unter 3.4 genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter führen. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Tatsächlich entstandene Verwaltungsausgaben, die dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen sind, können von dem zu erstattenden Mehrbetrag abgezogen werden.

4. RÜCKTRITT DES KUNDEN VOR REISEBEGINN

4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der in Ziffer 16 angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe vorliegen, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

4.3 Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn, in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

Flugpauschalreisen

  • bis 46 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises,
  • ab dem 45. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises,
  • ab dem 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 35 % des Reisepreises,
  • ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises,
  • ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises,
  • am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no-show) 90 % des Reisepreises.


Pauschalreisen mit Eigenanreise

  • bis 46 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises,
  • ab dem 45. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises,
  • ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises,
  • am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no-show) 90 % des Reisepreises.


4.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale. Wurde der Vertrag am oder nach dem 01.07.2018 geschlossen, ist der Reiseveranstalter auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen. 4.5 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB (ab dem 01.07.2018: § 651 e BGB) einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

5. UMBUCHUNGEN

5.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Frist ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Dieses setzt sich bis 31 Tage vor Reiseantritt aus den individuell zu beziffernden konkreten Kosten zuzüglich einer Servicepauschale von 50 Euro zusammen.

5.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 4.2 bis 4.5 und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

5.3 Fallen aufgrund fehlerhafter Angaben des Kunden zusätzliche Kosten an (z.B. wegen einer erforderlichen kostenpflichtigen Änderung einer Reservierung bei fehlerhafter oder unvollständiger Namensangabe), greift ebenfalls die unter 5.1 – 5.2 beschriebene Vorgehensweise.

6. RÜCKTRITT WEGEN NICHTERREICHENS DER MINDESTTEILNEHMERZAHL

6.1 Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann der Reiseveranstalter bis 30 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

6.2 Bei einem Rücktritt aus oben genanntem Grund übernimmt der Reiseveranstalter keine Erstattungen für Fremdleistungen wie z. B. Flüge, die der Kunde außerhalb des Leistungsangebotes des Veranstalters erworben hat.

7. KÜNDIGUNG UND AUSSCHLUSS AUS VERHALTENSBEDINGTEN, PSYCHISCHEN ODER PHYSISCHEN GRÜNDEN

7.1 Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

7.2 Ist der Kunde den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen erkennbar körperlich oder psychisch nicht gewachsen, ist die Wikinger-Reiseleitung berechtigt, den Kunden ganz oder teilweise vom Reiseprogramm auszuschließen.

7.3 Bei Kündigung bzw. Ausschluss behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

8. KÜNDIGUNG WEGEN HÖHERER GEWALT

Vor dem 01.07.2018 geschlossene Verträge können nach den bis dahin gültigen gesetzlichen Bestimmungen aufgrund höherer Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, sowohl vom Reiseveranstalter als auch vom Kunden gekündigt werden.

9. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

9.1 Mängelanzeige Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

9.2 Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

9.3 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen sind der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.

9.4 Reiseunterlagen Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

10. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

10.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird (bei Vertragsabschlüssen ab dem 01.07.2018 gilt: a) soweit ein Schaden des Kunden nicht schuldhaft herbeigeführt wird) oder b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

10.2 Die Haftung des Reiseveranstalters auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reisenden und Reise beschränkt.

10.3 Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.

10.4 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind. Der Reiseveranstalter haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, oder wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.

11. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG

11.1 Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB hat der Kunde bei Verträgen, die vor dem 01.07.2018 abgeschlossen worden sind, spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber dem Reiseveranstalter unter der in Ziffer 16 angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

11.2 Ansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.

11.3 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren bei Verträgen, die vor dem 01.07.2018 geschlossen wurden, in einem Jahr.

11.4 Mit Vertragsschluss ab dem 01.07.2018 verjähren Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln nach den dann geltenden §§ 651i bis j BGB in zwei Jahren.

11.5 Die Verjährung nach Ziffer 11.2 bis 11.4 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

11.6 Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

12. INFORMATIONSPFLICHTEN ÜBER DIE IDENTITÄT DES AUSFÜHRENDEN LUFTFAHRTUNTERNEHMENS Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel unverzüglich informieren. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot kann über die Internetseite www.wikinger.de/flugliste abgerufen werden.

13. BUCHUNG EINES HALBEN DOPPELZIMMERS

13.1 Hat sich bei Buchung eines halben Doppelzimmers ca. sechs bis vier Wochen vor Reiseantritt kein gleichgeschlechtlicher Zimmerpartner angemeldet, erhält der Kunde automatisch ein Doppelzimmer zur Alleinbenutzung oder ein Einzelzimmer. In diesem Fall berechnet der Reiseveranstalter 50 % des Einzelzimmerzuschlags. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, hat er die Möglichkeit, entweder kostenfrei auf eine andere Gruppenreise aus dem Angebot des Veranstalters umzubuchen oder die gebuchte Reise kostenlos zu stornieren.

13.2 Bei Buchungen innerhalb eines Monats vor Abreise berechnet der Veranstalter den vollen Einzelzimmerzuschlag, solange kein Zimmerpartner zur Verfügung steht.

14. VERMITTLUNG VON FREMDLEISTUNGEN

14.1 In Verbindung mit einer Wikinger-Reise kann der Kunde über den Veranstalter eine Bahnfahrkarte zu Sonderkonditionen erwerben. Eine Zugbindung ist hierin nicht enthalten. Der Veranstalter ist in diesem Fall ausschließlich Mittler und haftet nicht für Verspätungen der Deutschen Bahn.

14.2 Bei der Buchung weiterer Fremdleistungen wie Versicherungen oder Flüge, die nicht Teil der Leistungsausschreibung sind, haftet der Veranstalter ausschließlich für die Vermittlung der Fremdleistung, nicht aber für die Erbringung der Leistungsinhalte.

14.3 Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Stornobedingungen des jeweiligen Vertragspartners.

15. VERSICHERUNGEN Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit empfohlen. Beide Versicherungen sind im Wikinger-Reiseschutzpaket der Europäischen Reiseversicherung AG enthalten, das von Wikinger Reisen vermittelt wird.

16. VERANSTALTER

Anschrift: WIKINGER REISEN GmbH, Kölner Str. 20, 58135 Hagen

 Handelsregister: Amtsgericht Hagen HRB 505

Geschäftsführer: Daniel Kraus, Janek Kraus



Stand Januar 2019


 

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